Ratgeber von Markus Gruber

Umzug ins Pflegeheim: So gelingt der Neuanfang im Alter

Jeder Umzug geht mit Stress, Unsicherheit und Aufregung einher – das ist bei einem Umzug ins Pflegeheim nicht anders als bei jedem anderen Wohnungswechsel. Hinzu kommt, dass die Entscheidung für ein Leben im Heim für viele Pflegebedürftige ein langer und vor allem emotionaler Weg ist. Verständlicherweise verlassen sie nur ungern ihr vertrautes Zuhause, um in einer neuen Umgebung anzukommen. Für die Betroffenen selbst sowie auch deren Angehörigen stellt dieser Schritt eine schwerwiegende Belastung dar. Damit der Neuanfang jedoch reibungslos gelingt, ist eine sorgfältige Planung und Vorbereitung umso wichtiger.

In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, welche Herausforderung bei einem Umzug ins Pflegeheim auf Sie und Ihren Angehörigen zukommt und wie Sie sich optimal auf diesen Schritt vorbereiten können.

Gründe für einen Umzug ins Pflegeheim

Die zunehmende Alterung der Gesellschaft führt dazu, dass immer mehr Menschen in der deutschen Bundesrepublik von Pflegebedürftigkeit betroffen sind. Laut einer Auswertung vom Statistischen Bundesamt waren im Jahr 2021 knapp 5 Millionen Menschen pflegebedürftig – Tendenz steigend. Wenn Menschen im hohen Alter oder mit Behinderungen aufgrund von gesundheitlichen oder altersbedingten Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind allein zu leben oder sich selbst angemessen versorgen zu können, ist oftmals ein Umzug ins Pflegeheim der letzte Ausweg. Vor diesem Hintergrund stellen die folgenden Ausgangssituationen einen Grund für einen Umzug ins Pflegeheim dar:

  • Schwere körperliche oder geistige Beeinträchtigungen, die tägliche Aufgaben erschweren oder unmöglich machen
  • Fehlende bzw. nicht ausreichende Unterstützung durch Familienangehörige
  • Schwierigkeiten sowie Unerfahrenheit bei der häuslichen Pflege, einschließlich des Bedarfs an spezialisierter Pflege und medizinischer Überwachung
  • Persönliche und finanzielle Gründe, die eine häusliche Pflege für Angehörige unmöglich machen
  • Soziale Isolation oder Einsamkeit

Mehr als 80 Prozent aller Pflegebedürftigen werden häuslich versorgt – aber nicht immer ist die häusliche Pflege für nahe Familienangehörige möglich, weshalb ein Umzug in ein Pflegeheim unausweichlich ist. Ganz gleich, welcher Grund bei Ihnen persönlich vorliegt: Mit der richtigen Planung und Vorgehensweise kann der Schritt in ein neues Leben erfolgreich gelingen.

Alles Wichtige für Angehörige im Überblick

  1. Bestimmen Sie, in welche Art von Pflegeeinrichtung der Angehörige einziehen soll. Zu unterscheiden ist zwischen betreuten Wohnungen, Seniorenresidenzen und Pflegeheimen. Beziehen Sie Ihr Familienmitglied in die Planungen ein, wenn dies möglich ist.
  2. Klären Sie vorab, welche Kosten voraussichtlich anfallen. Im bundesdeutschen Durchschnitt kostet ein Pflegeplatz knapp 2.500 Euro monatlich, wobei große Unterschiede zwischen den Einrichtungen bestehen. In den meisten Fällen müssen Sie die finanziellen Aufwendungen nicht oder nur zu einem Teil tragen. Dazu später mehr.
  3. Kündigen Sie den Mietvertrag der Wohnung, in der Ihr Familienmitglied lebt. Versäumen Sie eine fristgerechte Kündigung, fallen weitere Mietkosten an, auch wenn sich der Angehörige bereits in einer Pflegeeinrichtung befindet. Kündigen Sie ebenso alle bestehenden Verträge mit Energieversorgern, Telekommunikationsdienstleistern und Versicherungsgesellschaften.
    Beenden Sie alle aktiven Daueraufträge, sodass es zu keinen weiteren Überweisungen vom Konto des Familienmitglieds kommt.
  4. Besprechen Sie mit der pflegebedürftigen Person, welche Kontakte Sie über den Umzug informieren sollen. Häufig erfahren Freunde und Bekannte nichts von dem einschneidenden Lebensereignis, was die Gefahr der Vereinsamung erhöht.
  5. Treffen Sie währenddessen alle notwendigen Vorkehrungen für den bevorstehenden Umzug sowie die Haushaltsauflösung.

TIPP: Umzug und Haushaltsauflösung vom Profi erledigen lassen

Holen Sie sich professionelle Hilfe und lassen Sie den Umzug sowie die Haushaltsauflösung von einer Entrümpelungsfirma durchführen. Das nimmt Ihnen viel Stress ab und Sie können sich auf eine zuverlässige Ausführung verlassen. Damit der Stresspegel nicht steigt, sollten Sie dafür ausreichend Vorlaufzeit einplanen. Holen Sie mindestens drei Angebote ein und vergleichen Sie die Anbieter!

Ihr Partner bei Umzug und Haushaltsauflösungen

Zieht Ihr Angehöriger in ein Pflegeheim, unterstützen Sie die Rümpelhelden mit der Entrümpelung, Haushaltsauflösung und dem Umzug zuverlässig und professionell. Unser erfahrenes Team ist auf Seniorenumzüge spezialisiert und hat bereits viele Betroffene auf dem Weg in Ihr neues Zuhause begleitet. Wir lieben den persönlichen Kontakt zu Menschen und bieten unseren Kunden einen erstklassigen Service für Entrümpelungen jeglicher Art. Unser Leistungsangebot bei einem Umzug ins Pflegeheim:

Planung und Organisation

Wir planen und organisieren für Sie die komplette Haushaltsauflösung, Entrümpelung und den anschließenden Umzug ins Seniorenheim. Ob Transportmittel, Verpackungsmaterial oder Haltestopp-Schilder: Sie müssen sich um nichts kümmern – das übernehmen wir für Sie!

Entrümpelung und Auflösung des Hausstands

Unsere Mitarbeiter übernehmen den fachgerechten Abbau, die Demontage, das Sortieren, Verpacken sowie den Transport aller Möbel und Gegenstände zum gewünschten Tag. Damit alles schnell und unkompliziert vonstatten geht, können Sie sich auf unsere effiziente Arbeitsweise verlassen.

Reinigung und Renovierung der Wohnung

Wir garantieren eine umfassende Reinigung der entrümpelten Wohnung und eine besenreine Übergabe an den Vermieter bzw. neuen Eigentümer. Falls erforderlich, nehmen wir Renovierungsmaßnahmen in der alten Wohnung vor, um sie im tadellosen Zustand zu übergeben.

Transport und Umzug

Die Rümpelhelden transportieren alle Möbel, Teppiche, Kleidung und sonstige Wertsachen zur Pflegeeinrichtung und führen den Umzug am gewünschten Tag zuverlässig durch. Auf Ihren Wunsch bauen wir Möbelstücke, wie etwa Schränke, Tische und Kommoden, in der Pflegeeinrichtung auf.

Fachgerechte Entsorgung

Inventar, das Sie oder Ihr Angehöriger nicht mehr benötigen, entsorgen wir fachgerecht bei einem regionalen Wertstoffhof. Wir entsorgen jede Art von Abfall sowie Sperrmüll fachgerecht. Ausgeschlossen sind Sonderabfälle, wie zum Beispiel Asbest oder Öl.

Tipp: Jetzt Rümpelhelden kontaktieren und Festpreis Angebot einholen

Nehmen Sie Kontakt zu den Rümpelhelden auf und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Besichtitungstermin. Im Rahmen der kostenlosen Besichtigung schätzen wir vor Ort den anfallenden Arbeitsaufwand ein und unterbreiten Ihnen anschließend ein Festpreis Angebot.

Pflegeantrag vor dem Umzug stellen

In den meisten Fällen kommt die Pflegekasse für einen Großteil der Kosten auf, die bei der Versorgung einer Person in einem Pflegeheim entstehen. Da die Pflegekosten mehrere Tausend Euro pro Monat betragen und diese häufig über einen Zeitraum von mehreren Jahren anfallen, erfolgt vor der Aufnahme in ein Heim eine umfassende Prüfung der Pflegebedürftigkeit.

Um das Prozedere in die Wege zu leiten, wendet sich die betroffene Person oder ein Angehöriger mit einer Vollmacht an die zuständige Krankenkasse. Die Kontaktaufnahme kann schriftlich, telefonisch oder durch persönliches Vorsprechen erfolgen. Einige Tage später erhalten Sie ein Formular, das der Pflegebedürftige oder eine bevollmächtigte Person ausfüllen muss. Damit der Antrag fehlerfrei und eine reibungslose Bearbeitung möglich ist, können Sie die Hilfe von Pflege- oder Sozialdiensten in Anspruch nehmen.

Tipp: Frühzeitige Antragsstellung spart Kosten!

Warten Sie nicht zu lange mit dem Antrag zur Pflegebedürftigkeit und stellen Sie diesen unbedingt rechtzeitig! Bei anerkannter Pflegebedürftigkeit zahlen die Pflegekassen nämlich erst ab dem Tag der Antragsstellung.

Pflegegrad feststellen

In Deutschland wurden Pflegebedürftige bis zum 31.12.2016 von den Pflegekassen je nach Hilfebedarf in eine von drei Pflegestufen eingeordnet. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurde das Pflegesystem zum 01.01.2017 reformiert, sodass die drei Pflegestufen durch ein System aus fünf Pflegegraden ersetzt wurden. Die Einstufung in einen Pflegegrad richtet sich seitdem nicht mehr ausschließlich nach dem Zeitaufwand der Pflege, sondern berücksichtigt auch die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen sowie seine körperlichen, kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen.

Die Pflegegrade werden wie folgt unterteilt:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

MDK entscheidet über Pflegegrad-Einstufung

Über die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade entscheidet der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) oder ein entsprechender unabhängiger Gutachter. Der MDK ist eine Institution, die im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen die Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Leistungen prüft und begutachtet. Nachdem Sie den Pflegeantrag ausgefüllt und abgeschickt haben, vereinbart der MDK einen Termin mit Ihnen bzw. der pflegebedürftigen Person. Den Zeitpunkt des Termins teilt Ihnen der MDK schriftlich mit.

Der MDK fertigt ein Gutachten über die Pflegebedürftigkeit an. Das Gutachten erstellt entweder ein Arzt oder eine Pflegefachkraft. Auf Basis dieser Begutachtung wird ein Pflegegrad festgelegt und dem Pflegebedürftigen anschließend in einem sogenannten Leistungsbescheid schriftlich mitgeteilt. Für die Feststellung des Pflegegrades führt der MDK eine Begutachtung beim Pflegebedürftigen vor Ort durch. Hierbei werden verschiedene Kriterien wie körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen sowie der Grad der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen berücksichtigt. Eine dritte Person darf den Antragsteller während des Termins unterstützen.

Privatversicherte wenden sich an die private Krankenversicherung

Ist Ihr Angehöriger privat versichert, wenden Sie sich an die zuständige Pflegeversicherung. Diese gehört in der Regel zum Versicherungsunternehmen, bei dem der Betroffene auch privat krankenversichert ist. Melden Sie der zuständigen Versicherung die Pflegebedürftigkeit, fragen Sie nach dem Pflegeantrag. Über den Weg bei der privaten Pflegeversicherung findet ebenfalls eine Begutachtung durch einen Mediziner oder eine Pflegefachkraft statt, die im Auftrag der Versicherungsgesellschaft handelt und den Pflegegrad bestimmt. Bei der Anfertigung des Gutachtens sind auch diese Fachkräfte dazu verpflichtet, nach den geltenden fachlichen Richtlinien zu urteilen.

Neue Pflegereform 2023: Das ist jetzt neu!

Um die angespannte Pflegesituation in Deutschland zu verbessern und Betroffene als auch Angehörige mehr zu entlasten, hat der Gesetzgeber im April 2023 eine neue Reform der Pflegeversicherung beschlossen. Diese stärkt vor allem die häusliche Pflege. Das ist gut für Betroffene und Angehörige zugleich, denn das Gesetzespaket umfasst höhere Gelder für die Pflege- und Pflegeunterstützung, erleichtert künftig den Zugang zu Vorsorgeleistungen sowie zahlreichen Rehabilitationsmaßnahmen.

Die Stärkung der angespannten Pflegesituation hat allerdings auch seinen Preis, denn zum 01. Januar 2024 steigen die Leistungszuschläge deutlich. Diese betragen im ersten Jahr des Aufenthalts im Pflegeheim zukünftig 15 % statt 5 % und belaufen sich im vierten Jahr auf 75 %. Außerdem werden die Vorschriften zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit überarbeitet. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit.

Pflegeheim Kosten: Das kommt auf Sie zu!

Pflegeheime sind oft große Komplexe, in denen verschiedene Berufsgruppen und Fachkräfte arbeiten. Dementsprechend hoch fallen die Unterhaltskosten aus. Die Bewohner benötigen eine regelmäßige Verpflegung und die Betreiber der Heime müssen die Gebäude instandhalten und laufend Investitionen tätigen. Die Höhe der Leistungen hängt aber auch unter anderem von den folgenden Faktoren ab:

  • Pflegegrad: Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad, der durch einen Begutachtungsdienst festgestellt wird. Je höher der Pflegegrad, desto höher die Leistungen.
  • Art des Pflegeheims: Die Kosten für die Pflege und Betreuung können je nach Art des Pflegeheims (z.B. vollstationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege) unterschiedlich sein.
  • Regionale Unterschiede: Die Höhe der Leistungen kann je nach Region unterschiedlich sein, da die Kosten für die Pflege und Betreuung regional unterschiedlich hoch sind.

Die durchschnittlichen Pflegekosten in Deutschland im Jahr 2023 belaufen sich auf etwa 2.411 Euro. Wer in einer Pflegeeinrichtung lebt, trägt diese Kosten in der Regel selbst. Grundsätzlich übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen, wie z.B. für die pflegerische Versorgung, für Unterkunft und Verpflegung sowie für Investitionskosten. Die Höhe der Leistungen wird durch einen Leistungsbescheid festgelegt, der von der Pflegekasse ausgestellt wird.

Wer zahlt die Pflegekosten?

Steht der Umzug eines Angehörigen in ein Pflegeheim bevor, sorgen sich die Familienmitglieder oftmals nicht nur um das Wohlergehen der pflegebedürftigen Person, sondern auch um mögliche eigene finanzielle Belastungen. Hinsichtlich der Frage, ob Kinder die Pflegekosten ihrer Eltern tragen müssen, besteht bei den meisten Unsicherheit.

Seit 2020 besagt die Rechtslage, dass Verwandte ersten Grades zum sogenannten Elternunterhalt verpflichtet sind, wenn das jährliche Bruttoeinkommen einen Betrag von 100.000 Euro übersteigt.

Finanzierungsmöglichkeiten der Pflegeeinrichtung

Sie sollten wissen, dass die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegekasse nicht ausreichen werden, um alle Kosten für die Pflege und Betreuung zu decken. Bei einem Durchschnittseinkommen kann das schnell zu einer belastenden Situation werden.

Nachfolgend finden Sie ein paar Möglichkeiten zur Finanzierung:

  • eigene Mittel (Rente, Pension, Erspartes)
  • Leistungen vom Sozialamt oder von der Krankenkasse
  • Leistungen aus der Pflegeversicherung (gesetzlich oder privat)
  • Zuschüsse seitens der Kinder oder anderer Angehöriger

Die Finanzierung erfolgt beispielsweise über die Rentenbezüge des Betroffenen. Angesichts des sinkenden Rentenniveaus reichen die Einkünfte häufig nicht aus, um die Pflegekosten zu decken. In diesen Fällen stellen die Betroffenen einen Antrag auf “Hilfe zur Pflege” beim örtlich zuständigen Sozialamt. Verfügen Sie über eine Vollmacht, dürfen Sie die entsprechenden Schritte im Namen Ihres Angehörigen unternehmen. Die gesetzlichen Grundlagen regelt § 61 SGB XII.

Bedenken Sie, dass nicht die Höhe der Rente allein darüber entscheidet, ob die Sozialkassen für die Pflegekosten aufkommen. Verfügt Ihr Angehöriger über ein Vermögen von mehr als 10.000 Euro, ist dieses zur Finanzierung der Pflege aufzuwenden. Hat ein Gutachter mindestens den Pflegegrad 2 attestiert, kommt das Pflegegeld dem Heim zugute. Die Differenz zwischen den Gesamtkosten und den Leistungen der Pflegekasse hat der Betroffene weiterhin aus Eigenmitteln aufzubringen. Je länger der Aufenthalt im Pflegeheim dauert, desto höher fällt der sogenannte Leistungszuschlag aus, der die Bewohner entlastet. Dieser beträgt im ersten Jahr fünf Prozent und steigt im vierten Jahr bis auf 70 Prozent.

Umzugskostenzuschuss beantragen

Wenn ein Familienmitglied ins Pflegeheim zieht, nehmen Angehörige oft an, dass sie die Kosten für den Umzug sowie die Entrümpelung und Haushaltsauflösung zu tragen haben. Diese Annahme ist jedoch unzutreffend. Die rechtliche Grundlage § 40 Absatz 4 SGB XI sieht finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen vor, die der Verbesserung des Wohnumfeldes dienen. Damit sind nicht nur Umzüge in ein Pflegeheim, sondern auch in andere Einrichtungen und Gebäude zuschussfähig, soweit der neue Wohnraum barrierefrei ist.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 4.000 Euro. Die Voraussetzung ist ein gutachterlich festgestellter Pflegegrad der Stufe 1. Liegen die Umzugskosten oberhalb des maximalen Förderbetrags, tragen die pflegebedürftigen Personen die jeweilige Differenz selbst

Die Vorschriften sind ein wesentlicher Grundpfeiler zur Stärkung der häuslichen Pflege, da sie dazu dienen, die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Personen so gut wie möglich zu erhalten. Eine Förderung kommt infrage, wenn ein Mitarbeiter der Pflegekasse die neue Wohnung besichtigt hat und das Umfeld als geeignet ansieht, welches die Lebensqualität des Betroffenen verbessern kann.

Wie lange dauert die Eingewöhnung im Pflegheim?

Der Mensch ist ein Gewohnheitstier und kann sich nach einer gewissen Zeit an viele neue (Lebens-)Umstände gewöhnen. Dabei ist es normal, dass jeder Wohnortwechsel mit einer gewissen Eingewöhnungszeit verbunden ist – bei den einen geht es allerdings schneller, bei den anderen dauert dies länger. Wie lange die Eingewöhnung in einem Pflegeheim dauert, hängt hauptsächlich von der individuellen Situation des Betroffenen, seinem Gesundheitszustand, seinen persönlichen Bedürfnissen und seiner psychischen Verfassung ab. Dies kann in der Regel zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten liegen. 

Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Eingewöhnungszeit für Betroffene zu erleichtern, etwa durch eine einfühlsame Begleitung durch das Pflegepersonal und die Familie. So ist es vor allem wichtig, dass die Bedürfnisse und Wünsche des Betroffenen ernst genommen werden und auf diese eingegangen wird. Damit dies erfolgreich gelingt, haben wir Ihnen die wichtigsten Tipps zusammengefasst.

Tipps für eine schnellere Eingewöhnung im Pflegeheim

  • Persönlichen Betreuer kennenlernen: Ein persönlicher Betreuer, der als Ansprechpartner zur Verfügung steht und dem Betroffenen bei der Orientierung in der neuen Umgebung hilft, ist unumgänglich. Führen Sie am besten noch vor dem Umzug einen persönlichen Kennenlerntermin mit dem persönlichen Ansprechpartner durch – ein bereits bekanntes Gesicht erleichtert jeden Start in einer neuen Umgebung.
  • Pflegeeinrichtung vor Ort besuchen: Für eine schnellere Eingewöhnung im Pflegeheim sollten Betroffene eine ausführliche Einführung in die Einrichtung, in die Räumlichkeiten, das Personal und die Abläufe erhalten. Je besser sich die pflegebedürftige Person in der Pflegeeinrichtung auskennt, desto vertrauter wird die neue Umgebung. Hilfreich kann hier eine schrittweise Eingewöhnung sein, bei der die pflegebedürftige Person zunächst kurze Zeiträume in der Einrichtung verbringt und diese allmählich verlängert.
  • Kontakte knüpfen: Es ist wichtig, Kontakte zu anderen Bewohnern zu knüpfen und an Aktivitäten teilzunehmen, um das Gefühl von Isolation zu vermeiden. Auch wenn es in der täglichen Praxis für das Pflegepersonal nicht immer leicht ist, sollten regelmäßige Gespräche aufgesucht werden, um eventuelle Sorgen und Ängste anzusprechen und gemeinsame Lösungen zu finden. Ein sozial solides Umfeld steigert das Wohlbefinden und sorgt damit für eine schnellere Eingewöhnung im Pflegeheim.
  • Persönliche Gegenstände mitnehmen: Ob Familienbilder, ein eigenes Radio, die Lieblingsdecke oder das Lieblingsbuch – wir empfehlen Betroffenen die Mitnahme von persönlichen Gegenständen und Erinnerungsstücken. Sie vermitteln das Gefühl von Vertrautheit und sorgen automatisch für eine schönere Wohlfühlatmosphäre im neuen Heim. Finden Sie für Ihre persönlichen Gegenstände einen ehrenwerten Platz im Raum, damit Sie diese gut im Blick haben und sich daran erfreuen können.

Vorteile von einem Leben im Pflegeheim

Jeder Mensch hat individuelle Bedürfnisse und nicht jeder kann von einem Leben im Pflegeheim profitieren. Allerdings gibt es auch zahlreiche Gründe, die für ein Leben im Pflegeheim sprechen. Wir haben Ihnen die größten Vorteile im Folgenden zusammengefasst:

  • Rund-um-die-Uhr Betreuung: Pflegeheime bieten eine kontinuierliche Betreuung durch qualifizierte Pflegekräfte, die bei Bedarf sofort Hilfe leisten können. Neben der medizinischen und psychologischen Betreuung ist auch die kontinuierliche Versorgung mit Mahlzeiten ebenfalls ein Plus.
  • Professionelle Pflege: Im Pflegeheim haben Bewohner Zugang zu professionellen Pflegeleistungen, wie zum Beispiel regelmäßiger Medikamentengabe, Wundversorgung oder körperlicher Therapie.
  • Geselligkeit: Im Pflegeheim gibt es viele Gelegenheiten, um Kontakte zu knüpfen und neue Freunde zu finden. Es gibt häufig gemeinsame Aktivitäten, wie zum Beispiel Tagesausflüge, Spieleabende, Konzerte oder andere Veranstaltungen. Wer glaubt, das war´s schon irrt, denn viele Einrichtungen haben mittlerweile auch einen angeschlossenen Hausarzt oder Friseur.
  • Sicherheit: Pflegeheime sind so eingerichtet, dass ältere oder eingeschränkte Menschen sich barrierefrei sicher in der Einrichtung bewegen können. Es gibt beispielsweise Handläufe, Rampen und Rutschsicherungen, um das Sturzrisiko gering zu halten.

Ihr Umzug ins Pflegeheim mit den Rümpelhelden

Die Rümpelhelden sind Ihre erste Wahl, wenn es um die professionelle Entrümpelung, Haushaltsauflösung, Wohnungsauflösung, Firmenauflösung, Küchenentsorgung, Sperrmüllentsorgung sowie Tapeten entfernen geht. Unser junges Team ist im bundesweiten Raum für Sie unterwegs und bietet Ihnen maßgeschneiderte Lösungen zu günstigen Festpreisen.

Ob Sie ein Angehöriger oder Betroffener sind: Wir haben langjährige Erfahrung, was den Umzug ins Pflegeheim angeht, und begleiten auch Sie gerne bei Ihrem Schritt in den Neuanfang. Sie können sich auf unsere Mitarbeiter jederzeit verlassen und gehen kein Risiko mit uns ein.

Kontaktieren Sie unser freundliches Team jetzt telefonisch, per E-Mail oder über unser Online-Kontaktformular. Schildern Sie uns Ihre Situation, damit wir Ihnen eine individuelle Lösung unterbreiten können. Wir melden uns anschließend so schnell wie möglich bei Ihnen und freuen uns bereits auf Ihre kostenlose Anfrage!

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

Entrümpelung Angebot

Jetzt Postleitzahl eingeben und kostenloses Angebot erhalten

Ihre Vorteile mit Rümpelhelden®

Das könnte Sie auch interessieren

Kostenloses Angebot anfordern

PLZ eingeben und Preis direkt anfragen